Darlehen für Gesundheit und Schönheit

Gesundheits- und Schönheitskredite sind Kredite für die persönliche Pflege: Sie richten sich insbesondere an diejenigen, die hohe Kosten für eine medizinische Behandlung tragen müssen oder sich eine Schönheitsbehandlung gönnen möchten. Bis vor kurzem gab es Gesundheits- und Schönheitskredite nicht, aber im Moment stellen sie eine der am schnellsten wachsenden Finanzierungsarten dar.

Warum Gesundheits- und Schönheitskredite beantragen?

Gesundheits- und Schönheitsdarlehen können beantragt werden, um die Kosten für Therapien und medizinische Behandlungen (einschließlich Zahnbehandlungen), Wellness-Spa-Behandlungen mit möglichem Aufenthalt in einer Schönheitsfarm, Massagen, Fitnessstudio-Abonnements, den Kauf von Fitnessstudios oder anderen Geräten, medizinische und kosmetische Schecks zu decken oder allgemeinchirurgische Eingriffe aller Art (wie z. B. Gewichtsreduktionsbehandlungen, Brustvergrößerung, Korrektur von Augenfehlern etc.).

So erhalten Sie Gesundheits- und Schönheitskredite

Gesundheits- und Schönheitskredite können auf zwei Wegen aufgenommen werden: bei einem Kreditinstitut (Bank oder Finanzinstitut) als normaler Privatkredit (ohne Angabe des Verwendungszwecks) oder, sofern vereinbart, in denselben Wellness- oder Pflegezentren, in denen die Behandlung erfolgt in Form eines gezielten Darlehens. Gesundheits- und Schönheitsdarlehen haben einen variablen Betrag, der in einigen Fällen bis zu 60.000 Euro erreichen kann und bis zu 100 % der Kosten in allen Zentren (öffentlich und privat) decken kann, auch in den nicht angeschlossenen.

Gesundheits- und Schönheitskredite haben sehr ähnliche Eigenschaften wie andere Arten von abgeschlossenen Krediten. Gesundheits- und Schönheitsdarlehen werden innerhalb weniger Arbeitstage ausgezahlt (es hängt auch von der Behandlung oder Intervention ab, für die sie beantragt werden) und sehen einen Amortisationsplan vor, der im Allgemeinen zwischen einem und zehn Jahren liegt. Auch wenn sie recht hoch sind, sind die Zinssätze von Gesundheits- und Schönheitskrediten in der Regel für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben und können daher bereits bei Vertragsabschluss evaluiert werden.

Gesundheits- und Schönheitskredite erfordern keine besonderen Garantien. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung dieser Darlehen sind insbesondere: Alter, in der Regel zwischen 18 und 75 Jahren, Erwerbstätige (Angestellte, Selbständige oder Freiberufler) oder Rentner mit nachweisbarer Einkommensquelle und ein gutes Einkommen Bonität (keine Beschwerden oder Meldungen als „schlechter Zahler“). Außerdem ist nachzuweisen, dass Sie eine Mindestzugehörigkeit hinter sich haben, die in der Regel 6 Monate für Angestellte und 24 Monate für Selbständige und Freiberufler beträgt. Nach Prüfung dieser Voraussetzungen stellt das Institut den Gesundheits- und Schönheitskredit per Bankscheck oder Gutschrift auf das Girokonto des Auftraggebers bereit.

Gerade weil es sich um leicht zu beschaffende Kredite handelt, kann es vorkommen, dass einige Institute sich gegen das Insolvenzrisiko der Schulden absichern und Nebengarantien wie die Unterschrift eines Mitschuldners oder die Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung verlangen.

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